Immobilienkauf: Deutschland > Schweiz


Was für Deutsche gilt, wenn Sie in der Schweiz kaufen wollen:

(ohne kantonale Besonderheiten)

 

đź§© 1. Entscheidend ist der Aufenthaltsstatus

In der Schweiz bestimmt nicht der Kanton, sondern das Bundesgesetz Lex Koller, ob Ausländer Immobilien kaufen dürfen. Nach heutigem Stand gibt es drei relevante Kategorien:

 

A) Mit Niederlassungsbewilligung C

→ Gleiche Rechte wie Schweizer Bürger

  • Kauf von Häusern, Wohnungen, Mehrfamilienhäusern, Bauland usw.

  • Keine Bewilligung nötig

  • Keine Einschränkungen bei Nutzung oder Vermietung

Das ist die einfachste Situation.

 

B) Mit Aufenthaltsbewilligung B (Wohnsitz in der Schweiz)

→ Erstwohnung kaufen: erlaubt, ohne Bewilligung

  • Sie dĂĽrfen eine Immobilie kaufen, in der Sie selbst wohnen

  • Vermietung ist nicht erlaubt

  • Bauland fĂĽr Erstwohnsitz ebenfalls möglich

→ Ferienwohnung kaufen: nur mit Bewilligung

  • Bewilligungen sind streng kontingentiert

  • Nutzung ist eingeschränkt (z. B. max. Wohnfläche, keine dauerhafte Vermietung)

C) Ohne Wohnsitz in der Schweiz (reiner Ausländer)

→ Nur Ferienwohnungen mit Bewilligung

  • Sehr begrenzte Kontingente

  • Nur in touristischen Gemeinden

  • Keine Erstwohnungen, keine Renditeobjekte, kein Bauland

→ Nicht erlaubt:

  • Mehrfamilienhäuser

  • Renditeobjekte

  • Gewerbeimmobilien (mit wenigen Ausnahmen)

  • Bauland fĂĽr Wohnzwecke

🏦 2. Finanzierung

  • Schweizer Banken finanzieren Ausländer nur eingeschränkt

  • Mindestens 20–35 % Eigenkapital ĂĽblich

  • Hypotheken fĂĽr reine Ausländer oft schwieriger

đź’° 3. Steuern (allgemein, nicht kantonal)

  • GrundstĂĽckgewinnsteuer beim Verkauf

  • Vermögenssteuer auf Immobilienwert

  • Einkommenssteuer auf Mieteinnahmen

  • Keine einheitliche Liegenschaftssteuer (kantonal geregelt)

Fazit

Für Deutsche ist der Immobilienkauf in der Schweiz möglich – aber stark abhängig vom Aufenthaltsstatus.

  • Mit C‑Bewilligung: praktisch freie Wahl

  • Mit B‑Bewilligung: Erstwohnsitz ja, Ferienwohnung nur mit Bewilligung

  • Ohne Wohnsitz: nur Ferienwohnungen mit Bewilligung, stark limitiert

Stand 01. Januar 2026