(ohne kantonale Besonderheiten)
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In der Schweiz bestimmt nicht der Kanton, sondern das Bundesgesetz Lex Koller, ob Ausländer Immobilien kaufen dürfen. Nach heutigem Stand gibt es drei relevante Kategorien:
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→ Gleiche Rechte wie Schweizer Bürger
Kauf von Häusern, Wohnungen, Mehrfamilienhäusern, Bauland usw.
Keine Bewilligung nötig
Keine Einschränkungen bei Nutzung oder Vermietung
Das ist die einfachste Situation.
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→ Erstwohnung kaufen: erlaubt, ohne Bewilligung
Sie dĂĽrfen eine Immobilie kaufen, in der Sie selbst wohnen
Vermietung ist nicht erlaubt
Bauland für Erstwohnsitz ebenfalls möglich
→ Ferienwohnung kaufen: nur mit Bewilligung
Bewilligungen sind streng kontingentiert
Nutzung ist eingeschränkt (z. B. max. Wohnfläche, keine dauerhafte Vermietung)
→ Nur Ferienwohnungen mit Bewilligung
Sehr begrenzte Kontingente
Nur in touristischen Gemeinden
Keine Erstwohnungen, keine Renditeobjekte, kein Bauland
→ Nicht erlaubt:
Mehrfamilienhäuser
Renditeobjekte
Gewerbeimmobilien (mit wenigen Ausnahmen)
Bauland fĂĽr Wohnzwecke
Schweizer Banken finanzieren Ausländer nur eingeschränkt
Mindestens 20–35 % Eigenkapital üblich
Hypotheken für reine Ausländer oft schwieriger
GrundstĂĽckgewinnsteuer beim Verkauf
Vermögenssteuer auf Immobilienwert
Einkommenssteuer auf Mieteinnahmen
Keine einheitliche Liegenschaftssteuer (kantonal geregelt)
Für Deutsche ist der Immobilienkauf in der Schweiz möglich – aber stark abhängig vom Aufenthaltsstatus.
Mit C‑Bewilligung: praktisch freie Wahl
Mit B‑Bewilligung: Erstwohnsitz ja, Ferienwohnung nur mit Bewilligung
Ohne Wohnsitz: nur Ferienwohnungen mit Bewilligung, stark limitiert
Stand 01. Januar 2026